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Barrierefreiheit Bewerbermanagement-Software EN 301 549 BITV 2.0

Zertifizierte Barrierefreiheit nach BITV 2.0 / EN 301 549 von E-Recruiting- und Bewerbermanagement-Software für Bewerber und Bewerberinnen

Wussten Sie das? - Bewerber*innen haben einen Entschädigungsanspruch bei fehlender digitaler Barrierefreiheit von Karriereportalen, Karrierewebsites und Online-Bewerbungsformularen öffentlicher Arbeitgeber

Die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Berufsleben ist wesentliche Voraussetzung für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und einer inklusiven Gesellschaft. Öffentlichen Arbeitgebern kommt hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig müssen insbesondere öffentliche Arbeitgeber besondere Regeln im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen sowie Bewerbungsverfahren und den Stellenbesetzungen einhalten. Verstößt ein Arbeitgeber auch nur gegen eine dieser Regeln, wird vermutet, dass er Bewerber:innen wegen deren Behinderung benachteiligt. Abgelehnte Bewerber:innen haben dann regelmäßig einen Entschädigungsanspruch in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern (§§ 15 Abs. 2 S. 2, 22 AGG). Selbstverständlich profitieren auch Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft im Sinne von Inklusion und Diversität davon, Arbeitsplätze auch für Menschen mit Einschränkungen anzubieten.

Wer gehört zu den öffentlichen Arbeitgebern

Öffentliche Stellen sind nach öffentlichem Recht organisiert. Der jeweilige Träger muss öffentlich-rechtliche Rechtsformen besitzen oder eine Gebietskörperschaft sein. Im Zusammenhang mit Bewerbern, Bewerberinnen und Mitarbeitenden hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung (Aktenzeichen 8 AZR 315/18, Urteil des 8. Senats vom 16.5.2019) den Begriff „öffentlicher Arbeitgeber“ konkretisiert. Der Begriff richtet sich nach der abschließenden Bestimmung des § 154 Abs. 2 SGB IX. Neben Bundes- und Landesbehörden sowie Gebietskörperschaften (bspw. Gemeinden) gehört auch „jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts“ zum Kreis der „öffentlichen Arbeitgeber“.

Richtlinie (EU) 2016/2102 und EN 301 549 regeln die Pflicht zur Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen also auch für E-Recruiting- und Bewerbermanagement-Software

Barrierefreiheit ist ein im Zusammenhang mit Inklusion und Diversität oft benutzter Begriff. Oberflächlich betrachtet wird Barrierefreiheit meist mit rollstuhlgerechten Rampen und Zugängen, mit Aufzügen am Bahnsteig oder mit Websites in Verbindung gebracht. Doch Barrierefreiheit bedeutet sehr viel mehr. So regelt beispielsweise die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Weltweit lebt bereits heute über eine Milliarde Menschen weltweit mit Beeinträchtigungen. Diese Zahl steigt altersbedingt stetig an. Auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologie zu fördern und laufend zu optimieren.

Achtung - viele Anbieter von E-Recruiting- und Bewerbermanagementsystemen gaukeln eine Barrierefreiheit nur vor!

Bei der Barrierefreiheit Ihrer E-Recruiting und Bewerbermanagementsoftware sollten Sie auf der Vorlage der Zertifizierung auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549 durch den BIK-Test bestehen. Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549. Nur, wenn der BIK-Test von akkreditierten Auditoren durchgeführt wurde und der Test in allen derzeit 98 Anforderungspunkten bestanden wurde, können Sie sicher sein, dass die Software für Ihr E-Recruiting und Ihr Bewerbermanagement nach der geltenden Norm tatsächlich barrierefrei ist.

Viele Anbieter von E-Recruiting- und Bewerbermanagement-Systemen behaupten, dass ihre E-Recruiting-Lösung oder der Online-Bewerbungsprozess barrierefrei sei. Experten, die sich mit der Programmierung barrierefreier Software beschäftigten, kennen die typischen Schwachstellen. Der Etikettenschwindel fliegt schnell auf. Fast alle Systeme, die als barrierefrei "verkauft werden" sind noch nicht einmal barrierearm. Maßgebend für die digitale Barrierefreiheit ist nicht etwa die Selbsteinschätzung der Anbieter und die Aussagen, die solche Anbieter auf ihren Websites, in der "Erklärung zur Barrierefreiheit" und in Prospekten treffen, sondern einzig und alleine das Ergebnis eines BIK BITV-Tests. Gehen Sie kein Risiko ein! Lassen Sie sich die Barrierefreiheit der Bewerbermanagementsoftware durch Vorlage des Prüfberichtes des BIK BITV-Test auf Basis der EN 301 549 nachweisen. Der BIK BITV-Test wird ausschließlich durch spezialisierte und akkreditierte Prüfstellen durchgeführt.

BITV 2.0 - Die deutsche Richtlinie für digitale Barrierefreiheit

Im deutschen Recht wurde die „Web-Richtlinie für die Verwaltung“ durch die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ oder kurz BITV umgesetzt. Die Anforderungen können durch Konformität mit der harmonisierten Norm DIN EN 301 549 erfüllt und nachgewiesen werden.

Die heute gültige Version der BITV 2.0 berücksichtigt neue zusätzliche Maßnahmen, durch die die Umsetzung der Barrierefreiheit in digitalen Angeboten sicherstellt werden soll. Dazu gehört, neben anderen Punkten, beispielsweise:

  • Die verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Die Überwachung der Barrierefreiheit durch eine zentrale Stelle.
  • Eine Feedback-Möglichkeit für die Nutzer:innen, um Barrieren zu melden.

Öffentliche Arbeitgeber und Arbeitgeber der Privatwirtschaft mit einer Schwerbehindertenvertretung (SBV) müssen im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen Bewerbungen und dem Auswahlprozess der Bewerber und Bewerberinnen die folgenden fünf Punkte zwingend einhalten:

  1. Bewerbern und Bewerberinnen eine barrierefreie Bewerbung ermöglichen
  2. Informationspflichten erfüllen (Agentur für Arbeit, Integrationsdienste, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke sowie Schwerbehindertenvertretung)
  3. Schwerbehindertenvertretung in den Ausschreibungsprozess einbinden und über die Stellenausschreibung informieren
  4. Revisionssichere Dokumentation der Erstellung und Veröffentlichung der Stellenausschreibung, der Bewerbungen und des Auswahlprozesses
  5. Anhörung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) vor der Einstellungsentscheidung 

In diesem Artikel gehen wir hauptsächlich auf die barrierefreie Bewerbung nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in der aktuellen Fassung 2.0 ein. 

Ermöglichen Sie eine garantiert barrierefreie Bewerbung

Das Bewerbungsformular ist ein zentrales Element im Bewerbungsprozess für Bewerber und Bewerberinnen. Eine barrierefreie Bewerbung kann nur gelingen, wenn das Bewerbungsformular barrierefrei ist. Doch was bedeutet barrierefrei konkret? Immer häufiger findet man auf Websites eine sogenannte „Vorlesefunktion“. Diese vermeintlich hilfreichen Kleinstprogramme, sind schnell lizenziert und eingerichtet. Kann Barrierefreiheit so schnell erreicht werden? Die Antwort ist ein klares Nein! Mit einer „Vorlesefunktion“ kann keine Barrierefreiheit erreicht werden! 

Was digitale Barrierefreiheit für Websites und Apps bedeutet, wird in den folgenden Richtlinien und Standards definiert:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in der Fassung 2.0
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1
  • Europäischer Standard für Barrierefreiheit ist die Norm EN 301 549
  • ISO 40500:2012 

Diese Standards und Richtlinien sind international harmonisiert und finden Anwendung auf Bundes- und Landesebene. 

Zertifizierte Barrierefreiheit der Bewerbermanagement-Software nach BITV 2.0 fordern

In Deutschland existiert ein etabliertes Prüfverfahren, in dem Websites und Apps auf eine Konformität gem. EN 301 549 und der BITV 2.0 geprüft werden können. Dieses Testverfahren ist in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entstanden. Seit dem März 2021 umfasste das Testverfahren insgesamt 92 Prüfschritte. Zusätzlich zu den bisherigen 60 Prüfschritten gem. der WCAG 2.1 sind 32 Prüfschritte aus der EN 301 549 hinzugekommen. Seit dem 12. Februar 2022 ist die aktuelle Version 3.2.1 der EN 301 549 der neue Standard für Barrierefreiheit in Europa, wodurch wieder 6 neue Prüfschritte hinzugekommen sind. Aktuell hat der BITV-Test 98 Prüfschritte. Diese genau definierten 98 Prüfschritte umfassen diverse Themenbereiche, von denen in der Regeln nicht alle auf die jeweils zu prüfende Website oder App anwendbar sind. 

Viele Anbieter von Lösungen für Karriereportale, Stellenportale, Bewerbermanagement, E-Recruiting oder Onboarding behaupten zwar barrierefreie Systeme oder Software bereitzustellen, erfüllen jedoch die vom Gesetzgeber geforderte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in der Fassung 2.0 nicht ansatzweise. Wer als Arbeitgeber echte Barrierefreiheit im Bewerberungsprozess erreichen möchte, sollte einen Anbieter für E-Recruiting und Bewerbermanagementsoftware beauftragen, der die BITV-Zertifizierung durch eine akkreditierte Prüfstelle vorweisen kann. Die wohl renommierteste im deutschsprachigem Raum ist BIK. Das Zeichen BIK steht für ‚barrierefrei informieren und kommunizieren‘. Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen und wird von vielen staatlichen Stellen empfohlen. In den Gesetzen und Verordnungen zur digitalen Barrierefreiheit ist kein bestimmtes Testverfahren oder bestimmte Prüfstellen für einen BITV-Test vorgeschrieben. Als Behörde sind Sie verpflichtet, nur Websites und webbasierte Software zu beschaffen, die die Vorgaben der EN 301 549 und der BITV 2.0 einhält. Manche Anbieter sprechen davon, einen Selbsttest durchgeführt zu haben. Es wäre fahrlässig sich nur auf die Aussagen von Anbietern zu verlassen.

Die digitale Barrierefreiheit kann nur durch Experten überprüft werden, die eine mehrmonatige Ausbildung absolviert haben. Eine verlässliche Aussage über die Einhaltung der BITV 2.0 / EN 301 549 kann nur auf Basis eines Prüfberichts von neutralen, externen Prüfer*innen getroffen werden. BIK ist eine Vereinigung eigenenständiger, jeweils zertifizierter, Prüfer*innen. Ein BIK BITV-Test dauert in der Regel mehrere Tage. Nach der Erstprüfung führt wird ein/e weitere/r zertifizierte/r Prüfer*in aus einer anderen Organisation der BIK-Mitglieder eine zweite Prüfung durch. Erst, wenn auch die zweite Prüfung erfolgreich verlief wird der Prüfbericht es BIK BITV-Tests erstellt.    

aicovo hat mit dem Bewerbermanagement-System JOBquick als erste E-Recruiting- und Bewerbermanagement-Software in Deutschland am 20. Februar 2022 den BIK BITV-Test in allen Prüfpunkten bestanden. Das Stellenportal von JOBquick und der Bewerbungsprozess von JOBquick ist somit auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549 vollkommen barrierefrei. Der vollständige Prüfbericht ist öffentlich zugänglich. Er ist auf der offiziellen Website des BIK BITV-Test veröffentlicht.

ACHTUNG!  Beachten Sie gesetzliche Verpflichtungen (z. B. aus dem SGB IX.) im Zusammenhang mit schwerbehinderten Bewerbern und Bewerberinnen, die die meisten öffentlichen Arbeitgeber nicht kennen und vermeiden Sie AGG-Klagen und Bußgelder ...

Fordern Sie jetzt die kostenlose 10-seitige Infobroschüre „Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen - 6 Punkte, die jeder öffentliche Arbeitgeber beachten muss“ an. Wenn Sie auch nur einen der 6 Punkte nicht beachten, kann dies zu Bußgeldern und/oder hohen Schadenersatzforderungen von Bewerber*innen, beispielsweise im Rahmen von Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen.

 

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